ANGESTELLTE, MITARBEITER MIT PROJEKTVERTRAG UND VERWALTER: SPESENRÜCKVERGÜTUNGEN UND PAUSCHALE AUßENDIENSTVERGÜTUNGEN (TRASFERTA) MÜSSEN IM EINHEITSLOHNBUCH ERFASST WERDEN
30.08.2010
Wir möchten unsere Kunden daran erinnern, dass die Spesenrückvergütungen, auch wenn sie steuer- und sozialabgabenfrei sind, im Einheitslohnbuch (Lohnstreifen) erfasst werden müssen.
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