» 16.03.2023
Sehr geehrter Kunde, der durch die Gesetzesverordnung 21/2022 für das Jahr 2022 eingeführte "Kraftstoffbonus" wurde durch die Gesetzesverordnung 5/2023 auch für das Jahr 2023 bestätigt, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied.
» 16.03.2023
Sehr geehrter Kunde, mit Pressemitteilung vom 16. März 2023 ( comunicato stampa del 16 marzo 2023) hat das Statistikinstitut Istat bekannt gegeben,
» 27.02.2023
Sehr geehrter Kunde, das Millleproroghe-Dekret hat die Verlängerung des Smart Working für schutzwürdige Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor vom 31. März bis zum 30. Juni 2023 verfügt, sowie - nur für die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft - das Recht der Eltern eines Kindes unter 14 Jahren, ihre Arbeit auch in Ermangelung individueller Vereinbarungen im agilen Modus auszuführen, ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert.
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