» 15.01.2026
Sehr geehrter Kunde, Art. 1, Abs. 10-11 des Haushaltsgesetzes ( Gesetz Nr. 199/2025) legt fest, dass für den Steuerzeitraum 2026, sofern der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet, die folgenden Beträge, die Arbeitnehmern gezahlt werden, bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1.500 Euro einer Ersatzsteuer in Höhe von 15 % der IRPEF und den entsprechenden regionalen und kommunalen Zusatzsteuern unterliegen:
» 13.01.2026
Sehr geehrter Kunde, Art. 1, Absatz 203, Gesetz Nr. 199/2025 ändert das Kriterium zur Ermittlung der privaten Arbeitgeber, die verpflichtet sind, Rückstellungen für die Abfertigungen ihrer Arbeitnehmer an den NISF/INPS-Fonds zu zahlen. Die Änderungen betreffen den zeitlichen Bezugspunkt für die Berechnung der Beschäftigtenzahl, mit einer spezifischen Bestimmung für den Zweijahreszeitraum 2026-2027.
» 07.01.2026
Sehr geehrter Kunde, das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025, im Amtsblatt Nr. 301 vom 30. Dezember 2025, S.O. Nr. 42) sieht in Art. 1, Absatz 3 eine Änderung der drei IRPEF-Steuersätze vor, wobei der Steuersatz für mittlere Einkommen von 35 % auf 33 % gesenkt wird.
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK