» 27.01.2025
Für die Steuerjahre 2025 - 2027 wurde die Freigrenze für Sachentlohnungen auf 1.000 € festgelegt und kann bei Mitarbeitern, mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind, auf 2.000 € angehoben werden, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich beantragt.
» 21.01.2025
mit Pressemitteilung vom 16. Jänner 2025 ( comunicato stampa del 16 gennaio 2025) hat das Statistikinstitut Istat bekannt gegeben,
» 20.01.2025
Sehr geehrter Kunde
mit der operativen Mitteilung Nr. 370 vom 14. Januar 2025 hat das INAIL mitgeteilt, dass der Zinssatz,