Rundschreiben
» 29.06.2020
Aussetzung der Zwangsvollstreckungen zugunsten des Steuereinzugsdienstes und anderer öffentlicher Stellen bis zum 31.08.2020
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang senden wir das Rundschreiben betreffend die Aussetzung der Zwangsvollstreckungen von Löhnen und Renten bis August 2020.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar