Rundschreiben

» 29.06.2020

Aussetzung der Zwangsvollstreckungen zugunsten des Steuereinzugsdienstes und anderer öffentlicher Stellen bis zum 31.08.2020

Sehr geehrter Kunde,
im Anhang senden wir das Rundschreiben betreffend die Aussetzung der Zwangsvollstreckungen von Löhnen und Renten bis August 2020.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
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G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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