Rundschreiben
» 29.05.2020
Serologische Tests am Arbeitsplatz: Klarstellungen seitens der Datenschutzbehörde
Sehr geehrter Kunde,
anliegend übersenden wir Ihnen ein Rundschreiben zu den seitens der Datenschutzbehörde veröffentlichten Klarstellungen betreffend die Durchführung serologischer Tests am Arbeitsplatz.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG