Rundschreiben

» 17.01.2022

Einheitliche und Allumfassende Familienzulage ab 01. März 2022

Sehr geehrter Kunde,
anliegend senden wir Ihnen ein Rundschreiben über die ab dem 01. März 2022 geltende einheitliche und allumfassende Familienzulage.
Wir fügen auch ein Informationsblatt des NSF/INPS bei, das Sie an Ihre Mitarbeiter weiterleiten können.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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