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» 23.01.2012

Ab 01/01/2012 gesetzlicher Zinssatz auf 2,50%

Ab dem 1. Jänner 2012 wurde der gesetzliche Zinssatz von 1,50% auf 2,50% erhöht.
Diese Änderung wirkt sich auf die Berechnung der Zinsen im Falle einer freiwilligen Berichtigung (ravvedimento operoso) aus, mit der das Steuersubstitut eine unterlassene oder nicht korrekt durchgeführte Steuerzahlung nachträglich in Ordnung bringen kann.

Derzeit unterteilt man drei Arten von freiwilliger Berichtigung: 
  • freiwillige Berichtigung innerhalb 14 Tagen;
  • freiwillige Berichtigung vom 15. – 30. Tag nach Ablauf der Fälligkeit;
  • jährliche freiwillige Berichtigung: diese muss innerhalb der Frist für die Abgabe der Steuererklärung,welche sich auf das Jahr der unterlassenen Steuerzahlung bezieht, erfolgen;  
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
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