News

» 27.05.2025
Mit dem Beschluss vom 20.05.2025 hat die Landesregierung Klarstellungen zu den Anwendungskriterien für die IRAP - Begünstigung ab dem Steuerjahr 2025 geliefert. Die Senkung um 1,22 Prozentpunkte (somit 2,68% - Steuersatz statt 3,9%) ab dem Steuerjahr 2025 wurde durch das Haushaltsgesetz 2025 für die Arbeitgeber eingeführt, welche ihren Mitarbeitern zusätzliche Lohnelemente als die im nationalen Kollektivvertrag vorgesehen gewähren. Mit dem Beschluss 322 wurden nun die notwendigen Klarstellungen zu den Anwendungskriterien definiert.
» 20.05.2025
mit Pressemitteilung vom 16. Mai 2025 ( comunicato stampa del 16 maggio 2025) hat das Statistikinstitut Istat bekannt gegeben,
» 13.05.2025
Sehr geehrte Kunden, In seinem Rundschreiben Nr. 90 vom 12. Mai 2025 hat das NISF die vollständigen Beitragsbefreiungen zugunsten privater Arbeitgeber erläutert, die bis zum 31. Dezember 2025 junge Menschen
» 12.05.2025
Sehr geehrter Kunde, mit seinem Beschluss Nr. 11765 vom 5. Mai 2025 hat sich der Oberste Gerichtshof mit einer Frage zur Wirksamkeit eines zwischen einer Bank und einem ehemaligen Mitarbeiter geschlossenen Wettbewerbsverbots befasst und festgestellt,
» 12.05.2025
Sehr geehrter Kunde, das Gesetz 203/2024 hat die Vorschriften über die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen
» 12.05.2025
Sehr geehrte Kunden, sei dem 29.04.2025 ist das neue Formular für die Meldung von faktischen Selbstkündigungen an das Arbeitsinspektirat verfügbar. Dies wurde von der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde in der Protokollnotiz Nr. 3984/2025 angekündigt. Die wichtigsten Neuerungen des neuen Modells sind:
» 08.05.2025
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bezugnehmend auf das Schreiben Nr. 616 vom 3. April 2025 der italienischen Arbeitsaufsichtsbehörde INL zur der Rechtswidrigkeit der monatlichen Zahlung der Abfindung (TFR) direkt auf dem Lohnzettel gibt Assindatcolf,
» 05.05.2025
Sehr geehrte Kunden, das Gesetz Nr. 60/2025 zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 19/2025 (das so genannte „Decreto Bollette“), das am 29/04/2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, enthält eine Bestimmung, die die Bewertung des Fringe benefits für Firmenwagen im allgemeinen für die Arbeitnehmer günstiger macht.
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK