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» 19.01.2012
Ersatzsteuer 2012: Abkommen für die Industriebetriebe unterzeichnet
Am 2. Jänner 2012 hat der Unternehmerverband Südtirol mit den Gewerkschaften CGIL, CISL, UIL und ASGB ein Rahmenabkommen unterzeichnet, welches allen Mitgliedsunternehmen ermöglicht,
den Mitarbeitern die variablen Lohnelemente, welche eine Produktionssteigerung mit sich bringen, mit der Anwendung der Ersatzsteuer von 10% zu bezahlen.
Die Unternehmen können die Steuerbegünstigung für alle Arbeitnehmer anwenden, auch wenn sie in Produktionsstätten oder Filialen beschäftigt sind, welche außerhalb der Provinz Bozen liegen.
Für die Anwendung der Ersatzsteuer auf die Löhne von Jänner 2012 muss noch ein Ministerialdekret abgewartet werden, welches die neuen Werte festlegt, oder jene von 2011 bestätigt.
Die Unternehmen können die Steuerbegünstigung für alle Arbeitnehmer anwenden, auch wenn sie in Produktionsstätten oder Filialen beschäftigt sind, welche außerhalb der Provinz Bozen liegen.
Für die Anwendung der Ersatzsteuer auf die Löhne von Jänner 2012 muss noch ein Ministerialdekret abgewartet werden, welches die neuen Werte festlegt, oder jene von 2011 bestätigt.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

