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» 19.01.2012
Kollektivvertrag Metall Industrie: Gesundheitsfonds “metasalute” – Beiträge
Mit dem Abkommen vom 30. November 2011 haben die Gründungsparteien des Fonds den Zeitrahmen und die Art und Weise der Einzahlung der Beiträge definiert.
Dieser, vom Kollektivvertrag vorgesehene Beitrag in Höhe von 24,00 Euro zu Firmenlasten, wird aufgrund der Arbeitnehmer, welche am 31/12/2011 und am 31/12/2012 im Dienst sind, berechnet und bezieht sich auf die Jahre 2011 und 2012.
Der Gesundheitsschutz zu Gunsten der Arbeitnehmer von Betrieben, welche den Kollektivvertrag der Metallindustrie anwenden, ist erst ab dem 01/01/2013 aktiv.
Innerhalb 31. Jänner 2012 müssen die Firmen die Beiträge für das Jahr 2011 überweisen.
Der Gesundheitsschutz zu Gunsten der Arbeitnehmer von Betrieben, welche den Kollektivvertrag der Metallindustrie anwenden, ist erst ab dem 01/01/2013 aktiv.
Innerhalb 31. Jänner 2012 müssen die Firmen die Beiträge für das Jahr 2011 überweisen.
Auf der Homepage www.fondometasalute.it finden Sie weitere nützliche Informationen.