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» 26.02.2012

PEC: Aufschub der Mitteilung bis zum 30/06/2012

Das Vereinfachungsdekret hat vorgesehen, dass Gesellschaften, welche ihre zertifizierte E-Mail Adresse noch nicht mittgeteilt haben, dies bis zum 30/06/2012 machen müssen.
 Die Mitteilung  muss vom gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung der neuen Frist vom 30/06/2012 bringt eine Verwaltungsstrafe mit sich. 
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.registroimprese.it. 
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
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