News
» 26.02.2012
PEC: Aufschub der Mitteilung bis zum 30/06/2012
Das Vereinfachungsdekret hat vorgesehen, dass Gesellschaften, welche ihre zertifizierte E-Mail Adresse noch nicht mittgeteilt haben, dies bis zum 30/06/2012 machen müssen.
Die Mitteilung muss vom gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung der neuen Frist vom 30/06/2012 bringt eine Verwaltungsstrafe mit sich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.registroimprese.it.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.