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» 26.02.2012

Sozialbeiträge der Hausangestellten für das Jahr 2012

Das INPS Rundschreiben Nr. 17/2012 legt die neuen Beiträge für Hausangestellte fest, welche ab dem 01/01/2012 gelten; außerdem wurden die neuen Beträge für Verpflegung und Unterkunft mitgeteilt.
Die neuen Werte der Sozialbeiträge, für Arbeitsverhältnisse unter 24 Wochenstunden, sind folgende: 
 
  • für Entlohnungen bis € 7,54, beträgt der Stundenbeitrag € 1,40;
  • für Entlohnungen von € 7,54 bis € 9,19, beträgt der Stundenbeitrag € 1,58;
  • für Entlohnungen über € 9,19, beträgt der Stundenbeitrag € 1,93.
 Bei Arbeitsverhältnissen von über 24 Wochenstunden, ist ein Sozialbeitrag von 1,02 € pro Stunde geschuldet.
Die Einzahlung der Beiträge des ersten Trimesters 2012  müssen innerhalb 10/04/2012 erfolgen.
 
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen zu Verfügung.
 
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