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» 31.03.2012
Arbeitsmarktreform
Der Ministerrat hat am 23. März 2012 den Gesetzesentwurf zur Arbeitsmarktreform unterzeichnet.

Die wichtigsten Änderungen, welche dem Parlament vorgelegt wurden, sind folgende:
- Überprüfung der bereits bestehenden Vertragsformen und Bestimmung des Lehrvertrags als wichtigstes Instrument des Eintrittes in den Arbeitsmarkt für junge Menschen;
- Einschränkung des Gebrauchs von flexiblen Vertragsformen, wie gelegentliche Mitarbeit und Arbeit auf Abruf (es ist die Meldung von jedem Abruf vorgesehen);
- die Reform will den Vertrag auf bestimmte Zeit kostspieliger machen, indem die Beitragsleistung um 1,4% erweitert wird und eine sogenannte Stabilisierungsprämie, im Falle einer Umwandlung auf unbestimmte Zeit, eingeführt wird;
- bei ungerechtfertigter Entlassung vorgesehener Schutz: Bestätigung der Wiedereingliederung im Falle einer unbegründeten Entlassung aus diskriminierenden Gründen; sowie Vergütung bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründe;
- Reform der einkommensunterstützenden Maßnahmen durch die Einführung der ASPI (soziale Versicherung für die Anstellung);
- Erstellung von Solidarietätsfonds in Sektoren, welche nicht von der Lohnausgleichskasse abgedeckt sind;
- Erhöhung der Beitragsleistung auf 33% bis zum Jahr 2018 für Projektarbeiter, sowie Neudefinierung des Begriffs Projekt;
Für eventuell anfallende Fragen stehen wir Ihnen zu Verfügung.