News

» 31.03.2012

Arbeitsmarktreform

Der Ministerrat hat am 23. März 2012 den Gesetzesentwurf zur Arbeitsmarktreform unterzeichnet.
Arbeitsmarktreform
Die wichtigsten Änderungen, welche dem Parlament vorgelegt wurden, sind folgende: 
  • Überprüfung der bereits bestehenden Vertragsformen und Bestimmung des Lehrvertrags als wichtigstes Instrument des Eintrittes in den Arbeitsmarkt für junge Menschen;
  • Einschränkung des Gebrauchs von flexiblen Vertragsformen, wie gelegentliche Mitarbeit und Arbeit auf Abruf (es ist die Meldung von jedem Abruf vorgesehen);
  • die Reform will den Vertrag auf bestimmte Zeit kostspieliger machen, indem die Beitragsleistung um 1,4% erweitert wird und eine sogenannte Stabilisierungsprämie, im Falle einer Umwandlung auf unbestimmte Zeit, eingeführt wird;
  • bei ungerechtfertigter Entlassung vorgesehener Schutz: Bestätigung der Wiedereingliederung im Falle einer unbegründeten Entlassung aus diskriminierenden Gründen; sowie Vergütung bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründe;
  • Reform der einkommensunterstützenden Maßnahmen durch die Einführung der ASPI (soziale Versicherung für die Anstellung);
  • Erstellung von Solidarietätsfonds in Sektoren, welche nicht von der Lohnausgleichskasse abgedeckt sind;
  • Erhöhung der Beitragsleistung auf 33% bis zum Jahr 2018 für Projektarbeiter, sowie Neudefinierung des Begriffs Projekt;
Für eventuell anfallende Fragen stehen wir Ihnen zu Verfügung.
 
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK