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» 18.03.2012

Erziehungsurlaub und Krankengeld auch für freie Mitarbeiter

Das INPS hat im Rundschreiben Nr. 4143 vom 7. März 2012 mitgeteilt, dass ab 1. Jänner 2012 auch freie Mitarbeiter und Freiberufler Anrecht auf Krankengeld, sowie auf Vergütung von Erziehungsurlaub haben.
Erziehungsurlaub und Krankengeld auch für freie Mitarbeiter
 Die in Frage kommenden Personen: 
  1. müssen in der Sonderverwaltung der INPS eingeschrieben sein;
  2. dürfen keine Pension erhalten und in keiner anderen Pflichtfürsorge eingeschrieben sein.
Daher können folgende Kategorien Anrecht haben: 
  1. Verwalter
  2. Mitglieder von Aufsichtsräten
  3. Prüfer von Gesellschaften und Verbänden
  4. Vertreter
  5. Gelegentliche Mitarbeiter (bis zu max. 30 Tage und 5.000 Euro Entgelt mit dem selben Auftraggeber).
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
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