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» 24.04.2012

Vertrag auf bestimmte Zeit und Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Kassationsgerichtshof hat kürzlich zwei Urteile in Bezug auf befristete Arbeitsverträge ausgesprochen.
Falls der Arbeitgeber die Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz nicht einhaltet und insbesondere die Risikobewertung nicht durchgeführt hat, darf dieser keine Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit abschließen.

Da in diesem Fall die Befristung des Arbeitsvertrages nichtig ist, wird der Arbeitsvertrag mit sofortigen Wirkung auf unbestimmte Zeit umgewandelt. 
 
Für anstehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
 
 
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