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» 24.04.2012
Zweijährige Statistik zur Gleichheit von Männer und Frauen innerhalb 30/04/2012
Am 30. April 2012 läuft die Frist für die Präsentation vom Bericht über die Beschäftigungsituation aus. Dies bedeutet, dass Betriebe mit mehr als 100 Angestellten an die Dienststelle der Gleichstellungsrätin einen Beschäftigungsbericht, welcher sich auf die letzten beiden Jahre, also 2010 und 2011, bezieht, schicken müssen.
Die Norm sieht ausdrücklich vor, dass private sowie öffentliche Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten alle zwei Jahre einen Bericht über die Beschäftigungsituation von Frauen und Männer abgeben müssen. Dieser Bericht muss das Berufsbild der Mitarbeiter, den Stand der Anmeldungen, der Fortbildungen, den beruflichen Aufstieg, die Kategorie, den Wechsel von einer Kategorie zur nächsten, sowie alle anderen Änderungen enthalten. Weiter müssen die Anwendung von Lohnausgleichskasse, Entlassungen, vorzeitige Pensionierungen und die bezahlte Entlohnung angegeben werden.
Im Falle einer Nichteinhaltung ist eine Verwaltungsstrafe von 515,00 bis 2.580,00 Euro vorgesehen. Für schwerwiegende Fälle kann sogar die Einstellung der eventuellen Beitragsbegünstigungen für ein Jahr angewandt werden.
Für anstehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.