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» 30.05.2012
Arbeitslosigkeit – ausschließlich telematisches Ansuchen
Das NISF hat im Rundschreiben Nr. 68 vom 14. Mai 2012 daran erinnert, dass die Anträge auf Arbeitslosengeld ab dem 1. April 2012 ausschließlich telematisch eingereicht werden können.

Dies betrifft sowohl die Ansuchen bezüglich des ordentlichen als auch des außerordentlichen Arbeitslosengeldes von Arbeitnehmern, welche entlassen oder suspendiert wurden, als auch die Ansuchen betreffend ordentliche Arbeitslosigkeit von suspendierten Lehrlingen.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.