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» 30.05.2012

Sommerverträge für Betriebe, welche dem Landesverband der Handwerker angehören

Am 31. Mai 2011 haben der Landesverband der Handwerker, die Südtiroler Handwerkervereinigung und die Arbeitnehmergewerkschaften ein provinzielles Abkommen für Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit während der Sommermonate unterschrieben, welches auch für das Jahr 2012 gilt.
Um die theoretischen Kenntnisse, die durch die Schule erlangt werden, mit unmittelbar am Arbeitsplatz erworbener Praxiserfahrung zu ergänzen, können Betriebe für die Monate Juni bis Oktober Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit abschließen. Die Ferienverträge müssen eine Mindestdauer von 6 Wochen haben und können für die Dauer von maximal 14 effektiven Arbeitswochen abgeschlossen werden.  
Betriebe können mit dieser Art von Verträgen Studenten, welche das 16. Lebensjahr erreicht habe und eine der folgenden Schulen besuchen: 
  • Oberschule
  • Berufsschule
  • Universität
  • Maturanten, welche sich im nächsten Schuljahr in eine Universität einschrieben werden beschäftigen. 
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
 
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