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» 30.05.2012

Übermittlung der Ansuchen zur Beitragsbegünstigung

Das NISF hat im Rundschreiben Nr. 7597 vom 4. Mai 2012 mitgeteilt, dass die Ansuchen zur Beitragsreduzierung der vom territorialen Abkommen bzw. Betriebsabkommen vorgesehenen Prämien, die 2010 ausbezahlt wurden, von 7. Mai 2012 bis 3. Juni 2012, telematisch verschickt werden können.
Übermittlung der Ansuchen zur Beitragsbegünstigung
Wir erinnern Sie daran, dass:
  • die Begünstigung der Prämien auf maximal 2,25% der sozialabgabenpflichten Grundlage des Jahres 2010 berechnet werden kann;
  • die Begünstigung maximal 25% der Beiträge zu Arbeitgeberlasten ausmachen kann;
  • die Begünstigung den Arbeitnehmer von der Beitragsleistung entlastet; 
 
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
 
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