News
» 31.05.2012
Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen zur Ersatzbesteuerung von 10% für das Jahr 2012
Im Amtsblatt Nr. 125 vom 30. Mai 2012 wird bestätigt, dass die Ersatzbesteuerung von 10% im Jahr 2012 nur für jene Summen angewandt werden kann, welche seitens des Unternehmens auf Grund eines territorialen oder betrieblichen Kollektivabkommens für produktionssteigernden Maßnahmen,

Mit dem genannten Dekret werden die steuerlichen Rahmenbedingungen festgelegt und insbesondere geregelt, dass
- das Einkommen, welches der Ersatzbesteuerung unterworfen ist im Jahr 2012 höchstens 2.500,- € betragen darf (im Jahr 2011 betrug es 6.000,- €)
- das Einkommen aus abhängiger Arbeit für das Jahr 2011 höchstens 30.000,- € betragen haben darf (im Vorjahr waren es 40.000,- €).
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung