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» 31.05.2012

Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen zur Ersatzbesteuerung von 10% für das Jahr 2012

Im Amtsblatt Nr. 125 vom 30. Mai 2012 wird bestätigt, dass die Ersatzbesteuerung von 10% im Jahr 2012 nur für jene Summen angewandt werden kann, welche seitens des Unternehmens auf Grund eines territorialen oder betrieblichen Kollektivabkommens für produktionssteigernden Maßnahmen,
Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen zur Ersatzbesteuerung von 10% für das Jahr 2012
organisationsbedingte Effizienz oder sonstigen mit einer Prämie bewerteten Beträge ausbezahlt werden.
 
Mit dem genannten Dekret werden die steuerlichen Rahmenbedingungen festgelegt und insbesondere geregelt, dass
  • das Einkommen, welches der Ersatzbesteuerung unterworfen ist im Jahr 2012 höchstens 2.500,- € betragen darf (im Jahr 2011 betrug es 6.000,- €)
  • das Einkommen aus abhängiger Arbeit für das Jahr 2011 höchstens 30.000,- € betragen haben darf (im Vorjahr waren es 40.000,- €).
 
 
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung 
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