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» 23.06.2012

Abgabe der Lohnstreifen über Web

In Beantwortung der Anfrage Nr. 13 vom 30. Mai 2012 der nationalen Berufskammer der Arbeitsrechtsberater hat das Arbeitsministerium zu den Modalitäten der Abgabe der Lohnstreifen Stellung genommen.
Demnach kann der Arbeitgeber die Lohnstreifen über eine zertifizierte, oder auch über eine herkömmliche Mailadresse versenden, unter der Voraussetzung, dass dem Arbeitnehmer der Zugang sowie die Materialisierung der Lohnstreifen ermöglicht wird. 
Der Arbeitgeber kann seine Pflicht der Aushändigung der Lohnstreifen (Gesetz Nr. 4/1953) nicht nur über die Versendung durch eine zertifizierte Mail Adresse, sondern auch über ein Downloadportal, welches dem Arbeitnehmer durch einen Benutzernamen oder ein persönliches Passwort zugänglich ist, erfüllen.
 
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. 
 
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