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» 23.06.2012
DURC: Angaben von Seiten des Arbeitsministeriums zum Ansuchen von Amts wegen und Selbstbescheinugung
Ein DURC muss von Amts wegen vom Auftraggeber im Falle von öffentlichen Aufträgen oder von der öffentlichen Verwaltung im Falle von privaten Arbeiten angesucht werden.

Dies bestätigt das Arbeitsministerium im Rundschreiben Nr. 12 vom 1. Juni 2012. Zudem wird klargestellt, dass Privatpersonen immer ein DURC für Beziehungen zwischen Privatpersonen, sowie für private Arbeiten, ansuchen können.
Wie bereits in der Bemerkung Nr. 619 vom 16. Jänner 2012 angeführt, bestätigt das Rundschreiben erneut, dass ein DURC nicht mit einer Selbstbescheinigung ersetzt werden kann.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.