News

» 23.06.2012

DURC: Angaben von Seiten des Arbeitsministeriums zum Ansuchen von Amts wegen und Selbstbescheinugung

Ein DURC muss von Amts wegen vom Auftraggeber im Falle von öffentlichen Aufträgen oder von der öffentlichen Verwaltung im Falle von privaten Arbeiten angesucht werden.
DURC: Angaben von Seiten des Arbeitsministeriums  zum Ansuchen von Amts wegen und Selbstbescheinugung
Dies bestätigt das Arbeitsministerium im Rundschreiben Nr. 12 vom 1. Juni 2012. Zudem wird klargestellt, dass Privatpersonen immer ein DURC für Beziehungen zwischen Privatpersonen, sowie für private Arbeiten, ansuchen können. 
Wie bereits in der Bemerkung Nr. 619 vom 16. Jänner 2012 angeführt, bestätigt das Rundschreiben erneut, dass ein DURC nicht mit einer Selbstbescheinigung ersetzt werden kann. 
 
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.  
 
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK