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» 29.06.2012
Wachstumsverordnung: Reduzierung der Kosten für die Anstellung von Akademikern
Art. 24 des Maßnahmenpaketes der Regierung zur Wirtschafts- und Wachstumsförderung („Wachstumsverordnung“) legt fest, dass sämtlichen Unternehmen ab dem 26. Juni 2012 (Datum des Inkrafttretens der Verordnung) eine Unterstützung in Form eines Steuerguthabens in Höhe von 35%
- bis zu einem jährlichen Maximalbetrag in Höhe von 200.000,- € pro Unternehmen - für die unbefristete Neuanstellung von
Um in den Genuss der genannten Fördermaßnahme zu kommen, müssen die Unternehmen einen eigens dafür vorgesehenen Antrag stellen. Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Antragsstellung sollen innerhalb Ende August 2012 (bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Inkrafttreten der vorgenannten Wachstumsverordnung) seitens des Ministeriums für Wirtschaftsförderung mit einer eigenen Verordnung geregelt werden.
- Personen, die im Besitz eines universitären Forschungsdoktorates sind; sowie
- (in der Verordnung näher definierten) Personen, die mindestens ein Magisterstudium in technischen oder wissenschaftlichen Fächern abgeschlossen haben,
Um in den Genuss der genannten Fördermaßnahme zu kommen, müssen die Unternehmen einen eigens dafür vorgesehenen Antrag stellen. Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Antragsstellung sollen innerhalb Ende August 2012 (bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Inkrafttreten der vorgenannten Wachstumsverordnung) seitens des Ministeriums für Wirtschaftsförderung mit einer eigenen Verordnung geregelt werden.
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