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» 30.07.2012
F24: Einzahlung vom August innerhalb 20/08/2012
Wir möchten unsere werten Kunden darauf hinweisen, dass auch für das Jahr 2012 sämtliche Steuerzahlungen sowie Sozialabgaben, welche zwischen dem 1. und 20. August anfallen, ohne Berechnung eines Zuschlages auf den 20/08/2011 verschoben wurden.
Die Verschiebung betrifft die Zahlung sämtlicher IRPEF-Abzüge, die Vorsteuerabzüge, die INPS/NISF-, INPGI- und ENPALS-Beiträge sowie die INAIL-Prämien.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
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