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» 10.07.2012

Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform

In der Gazzetta Ufficiale Nr. 153 vom 3. Juli 2012 wurde das „Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes und zur Förderung des Wirtschaftswachstums“ Nr. 92 vom 28. Juni 2012 (die sogenannte Fornero-Reform) veröffentlicht.
Das Gesetz Nr. 92/2012 bringt zahlreiche Neuregelungen mit sich, die in vier Artikeln zusammengefasst werden: 
  • Art. 1 „Allgemeine Bestimmungen, Vertragstypen und Regelungen betreffend die Flexibilität beim Austritt des Arbeitnehmers, Schutzmaßnahmen“
  • Art. 2 „Soziale Unterstützungsmaßnahmen“
  • Art. 3 „Schutzvorschriften während Bestehens des Arbeitsverhältnisses“
  • Art. 4 „Weitere den Arbeitsmarkt betreffende Verfügungen“ 
Vorbehaltlich einiger Übergangsfristen für bestimmte Institute treten die Bestimmungen der Arbeitsmarktreform bereits am 18. Juli 2012 in Kraft.
Wir werden Sie in den nächsten Wochen mittels eines detaillierten Rundschreibens umfassend über die einzelnen Änderungen informieren.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
 
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