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» 30.07.2012

Metallindustrie: Beitrittsvoraussetzungen und Einzahlung in den “Fondo Metalsalute“

Federmeccanica, Assistal, Fim und Uilm haben ein Einigungsprotokoll betreffend die Beitrittsmodalitäten sowie die Beitragszahlung von Unternehmen und Arbeitnehmern zu dem Fond für zusätzliche Gesundheitsfürsorge “Metasalute“ unterzeichnet. Nachdem der gesamtstaatliche Kollektivvertrag vom 15. Oktober 2009 die Gründung des Gesundheitsfonds vorgesehen hatte, wurden in Folge der Vereinbarung vom 30. November 2011 die ersten beiden Einzahlungstranchen in den Fond festgelegt.
Die Parteien haben vereinbart, dass der ordentliche Beitragssatz, beginnend ab dem 1. Januar 2013, zwei Euro monatlich zu Lasten des Arbeitgebers und einen Euro monatlich zu Lasten des beitretenden Arbeitnehmers beträgt, wobei die entsprechende Beträge alle drei Monate in den Fond einzuzahlen sind. Der Arbeitnehmer kann dem Fond beitreten, indem er das auf der Internetseite www.fondosalute.it bereitgestellte Formular ausfüllt, es unterzeichnet und dem Unternehmen innerhalb des 31. Dezember 2012 übergibt.   
 
Die dem Gesundheitsfond beigetretenen Arbeitnehmer haben das Recht, die von diesem angebotenen Leistungen ab dem ersten auf das erste Beitragstrimester folgenden Monat in Anspruch zu nehmen; erstmals also beginnend ab dem Monat April 2013.  
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
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