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» 12.07.2012

Neues Lehrlingsgesetz in Kraft

Am 11. Juli ist das neue Südtiroler Lehrlingsgesetz (Landesgesetz Nr. 138/12) in Kraft getreten. Die neue Lehrlingsordnung sieht drei Typen von Lehre vor: neben dem bereits bekannten Modell der Lehre zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms die so genannte „berufsspezialisierende“ Lehre und schließlich die Lehre zur Höheren Berufsbildung und Forschung.
Unabhängig davon, ob der Auszubildende einen Vertrag in einem Handwerks- oder einem Industrieunternehmen abgeschlossen hat, wird die Dauer der Lehrzeiten auf 3 bzw. 4 Jahre vereinheitlicht. 
Dreijährige Lehrberufe schließen mit einer sogenannten „beruflichen Qualifikation“ ab; vierjährige Lehrberufe mit dem „Berufsbildungsdiplom“.
Zudem ist nun auch im vierten Lehrjahr Berufsschulunterricht vorgesehen, wobei die schulische und die betriebliche Ausbildung parallel laufen sollen: so können die Lehrlinge gleich nach Ende der Schulzeit die Lehrabschlussprüfung ablegen und müssen nicht ein oder zwei Jahre auf die Prüfung warten.
Mit dem neuen Lehrlingsgesetz wird nun auch die berufsspezialisierende Lehre eingeführt, wie sie in den staatlichen Kollektivverträgen geregelt ist. Mit diesem sogenannten „Berufsvertrag“ könne Unternehmen Maturanten, Absolventen der Berufsfachschulen und Uni-Absolventen zwischen 18 und 29 Jahren (Personen, die bereits im Besitz einer beruflichen Qualifikation sind, auch schon ab 17 Jahren) mit einem Arbeitsvertrag anstellen, der mit einer Ausbildung durch den Betrieb verbunden ist. 

Die Lehre zur Höheren Berufsbildung und Forschung ist für Personen von 18 (für Personen mit bereits abgeschlossener beruflicher Qualifikation auch schon ab 17 Jahren) bis 29 Jahren möglich und hat den Abschluss einer Oberschule, der Universität und der Höheren Berufs- oder technischen Bildungseinrichtung oder ein Forschungsdoktorat zum Ziel. Zudem werden damit die in den Kammerberufen vorgesehenen Praktika geregelt.

Auch die bürokratischen Anforderungen werden erleichtert: Wie in den staatlichen Bestimmungen vorgesehen, erfolgt die Meldung des Arbeitsverhältnisses in Zukunft auf telematischem Wege. 

In den kommenden Wochen regelt die Landesregierung nach Anhörung der Arbeitnehmerverbände sowie der Gewerkschaften die Lehrzeiten in den verschiedenen praktischen Berufen (in welchen Lehrberufen die Lehre drei und in welchen vier Jahre lang dauern soll) und legt fest, welche Voraussetzungen Betriebe erfüllen müssen, um Lehrlinge ausbilden zu dürfen. Die Verhandlungen sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

Sobald uns die entsprechenden Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Anlage: Lehrlingsgesetz
 
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