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» 31.08.2012

Rechtswidrig beschäftigte Nicht-EU-Bürger: Legalisierung der Arbeitsverhältnisse ab dem 15/09/2012 möglich

In der Gazzetta Ufficiale Nr. 172/2012 wurde das Legislativdekret Nr. 109/12 veröffentlicht, das am 09.08.2012 in Kraft getreten ist. Das Gesetz ermöglicht es Arbeitgebern, die zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 09.08.2012 seit mindestens drei Monaten (d.h. also seit dem 8. Mai)
Nicht-EU-Bürger illegal beschäftigen, diese Arbeitsverhältnisse zu legalisieren, indem sie zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober 2012 eine entsprechende Erklärung abgeben und einen Beitrag von 1.000,- € entrichten. Die Erklärung ist entsprechend den im Legislativdekret genannten Modalitäten zwischen dem 15.09. und dem 15.10.2012 am Einheitsschalter für Immigration abzugeben.
   
Legalisiert werden können dabei allerdings nur Vollzeitarbeitsverhältnisse, mit Ausnahme von Arbeitsverhältnissen im Haushalt (Haushaltshilfen und Altenpfleger/innen; hier ist auch die Legalisierung von Teilzeitarbeitsverhältnissen möglich, sofern diese mindestens 20 Wochenstunden umfassen). Darüber hinaus muss der Nicht-EU-Bürger, dessen Arbeitsverhältnis legalisiert werden soll, sich mindestens seit dem 31. Dezember 2011 ununterbrochen in Italien aufhalten. 
 
Die Erklärung setzt die Zahlung eines Pauschalbeitrages in Höhe von 1.000,- € pro Arbeitnehmer voraus, wobei zu dieser Summe die Beträge hinzukommen, die seitens des Arbeitgebers an Gehalt, Beiträgen und Steuern für mindestens 6 Monate geschuldet sind.
 
Die Legalisierung von Arbeitsverhältnissen ist nur im Zusammenhang mit Nicht-EU-Bürgern möglich, die  nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder im Rahmen der 
Terrorismusbekämpfung abgeschoben wurden, oder die wegen eines Verbrechens, für das zwingend die Verhängung einer Freiheitsstrafe vorgesehen ist, verurteilt worden sind.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
 
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