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» 30.09.2012

Mitteilung der Arbeit auf Abruf : Anwendungsmodalität

Mit Notiz Nr. 12728 vom 14/09/2012 hat das Arbeitsministerium, entgegen vorherigen Mitteilungen, erneut erklärt, dass die Meldungen für Arbeit auf Abruf bis zur endgültigen Klärung der Anwendungsmodalitäten weiterhin an das Arbeitsamt gemacht werden können.
Die Meldung kann folgendermaßen vorgenommen werden: 

1) an das Ministerium für Arbeit via Fax (Nr. 848800131; das Formular finden Sie im Anhang), E-Mail (intermittenti@lavoro.gov.it), SMS (von dieser Modalität wird abgeraten), oder Online (ab1. Oktober 2012)

oder

2) an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung der Provinz Bozen via Fax (Nr. 0471/418557¸das Formular finden Sie im Anhang) oder E-Mail (notel@provincia.bz.it). 

Im Falle der mangelnden Mitteilung der Erbringung von Arbeitsleistung, wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 € bis 2.400 € verhängt. 

Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
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