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» 30.09.2012
Transportsektor: Gesundheitsfond (Sanilog) und bilaterale Körperschaft (Ebilog)
Die Erneuerung des Kollektivvertrags des Sektors Transport vom 26/01/2011 sieht zwei neue Pflichtversicherungen, den Gesundheitsfond und die bilaterale Körperschaft, vor.
Erst jetzt wurden die Anwendungsmodalitäten der beiden Fonds definiert und zwar:
SANILOG: innerhalb September 2012 müssen die Beiträge für den Zeitraum Juli bis Dezember 2011 in Höhe von 10,00 € monatlich für jeden Arbeitnehmer, der auf unbestimmte Zeit angestellt ist und sich nicht mehr in der Probezeit befindet (also 60,00 € insgesamt), entrichtet werden.
Die geschuldeten Beträge müssen mittels Banküberweisung an folgende Bankverbindung bezahlt werden:
Iban IT15G0103003272000001659958, lautend auf Fondo Sanilog
EBILOG: ebenfalls innerhalb September 2012 müssen die Beiträge an die bilaterale Körperschaft EBILOG für denselben Zeitraum (Juli – Dezember 2011) entrichtet werden. Diese betragen 2,50 € monatlich für jeden Arbeitnehmer (also insgesamt 15,00 €).
Die entsprechend geschuldeten Beträge sind mittels Banküberweisung an folgende Bankverbindung zu bezahlen:
Iban IT77M0103003272000001667325, lautend auf EBILOG
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den genannten Instituten um Pflichtversicherungen handelt und der der Kollektivvertrag im Falle einer fehlenden Beitragszahlung an Sanilog vorsieht, dass der Arbeitgeber für die fehlenden Gesundheitsleistungen an den Arbeitnehmer haftet, wohingegen bei mangelnder Entrichtung der EPILOG-Beiträge 5,- € monatlich an jeden Arbeitnehmer geschuldet sind.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.