News
» 15.10.2012
Einrichtung eines Fonds von 232 Millionen Euro zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen
Der Fonds kommt jenen Arbeitgeber zu Gute, welche Jugendliche unter 29 Jahre und Frauen ohne Altersbegrenzung mittels befristen Arbeitsvertrag einstellen oder aber bereits bestehende Arbeitsverträge in Verträge auf unbestimmte Zeit umwandeln.
Die Förderung beträgt 12.000 €, wenn Zeitverträge, Verträge mit freien Mitarbeitern oder Verträge mit stillen Gesellschaftern in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Ebenso werden neue Angestelltenverhältnisse auf bestimmte Zeit gefördert und zwar in folgendem Ausmaß: 3.000 € für Verträge über 12 Monaten, 4.000 € für Verträge mit einer Mindestdauer von 18 Monaten sowie 6.000 € für alle Verträge mit einer Dauer von über 24 Monaten.
Der Beitrag kann für all jene Verträge beantragt werden, welche ab dem Datum der Veröffentlichung des entsprechenden Dekrets im Amtsblatt bis zum 31. März 2013, umgewandelt oder neu abgeschlossen wurden. Maximal kann ein Arbeitgeber die Förderung für 10 Verträge beantragen.
Die Beiträge werden vom INPS aufgrund der chronologischen Reihenfolge der eingegangenen Ansuchen verteilt. Die Auszahlung wir einmalig innerhalb 6 Monaten ab der Umwandlung oder der Neuanstellung erfolgen. Die operative Abwicklung des Ansuchens wurde noch nicht bekanntgegeben.
Sobald das Dekret im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden wir Sie über die weiteren Neuigkeiten informieren.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Der Beitrag kann für all jene Verträge beantragt werden, welche ab dem Datum der Veröffentlichung des entsprechenden Dekrets im Amtsblatt bis zum 31. März 2013, umgewandelt oder neu abgeschlossen wurden. Maximal kann ein Arbeitgeber die Förderung für 10 Verträge beantragen.
Die Beiträge werden vom INPS aufgrund der chronologischen Reihenfolge der eingegangenen Ansuchen verteilt. Die Auszahlung wir einmalig innerhalb 6 Monaten ab der Umwandlung oder der Neuanstellung erfolgen. Die operative Abwicklung des Ansuchens wurde noch nicht bekanntgegeben.
Sobald das Dekret im Amtsblatt veröffentlicht wird, werden wir Sie über die weiteren Neuigkeiten informieren.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.