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» 28.11.2012

Außendienst: Einschränkung des Gebrauchs von Bargeld

Die Einschränkung des Gebrauchs des Bargeldes für Beträge ab 1.000 € bringt einige Probleme für die Arbeitgeber mit sich. Diese sind gezwungen die betriebsüblichen Gepflogenheiten in Bezug auf die Bezahlung der Gehälter, sowie der Spesenvergütungen für Außendienste zu überdenken.
Das Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass das Gesetz, welches das allgemeine Verbot vorsieht, davon absieht, ob dem Bargeldtransfer eine legale oder illegale Begründung zugrunde liegt. Um keine Gesetzesübertretung zu begehen, muss der Arbeitgeber die Gehälter und/oder Spesenvergütung für Außendienste überweisen. 
 
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
 
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