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» 14.12.2012
Betriebe des Transportsektors: Beitragszahlungen EBILOG - November und Dezember 2012
Die bilaterale Körperschaft EBILOG hat mit der Mitteilung vom 7. Dezember bekannt gegeben, dass bis zur genauen Festlegung aller organisatorischen Obliegenheiten von Ebilog, innerhalb 31.
Dezember 2012 die Beitragszahlung für die Monate November und Dezember 2012 getätigt werden muss. Diese erfolgt, wie bereits die Nachzahlungen für den Zeitraum Juli – Dezember 2011, mittels Banküberweisung.
Im Anhang übermitteln wir die Mitteilung von EBILOG vom 7. Dezember 2012.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Im Anhang übermitteln wir die Mitteilung von EBILOG vom 7. Dezember 2012.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.