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» 21.06.2016
Arbeitszeiten der Minderjährigen
Das Arbeitsministerium hat vor Kurzem bestätigt, dass die Lehrlinge welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr als 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten dürfen.
Zum Unterschied der 16-Jährigen, die bis zu 8 Arbeitsstunden am Tag und 40 Arbeitsstunden in der Woche erbringen können, dürfen 15-Jährige nur bis zu 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Höchstgrenze gilt auch für die Praktikanten, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Den Lehrlingen unter 16 Jahren steht ein bezahlter Urlaub von mindestens 30 Tagen im Jahr zu. Sie haben Anrecht auf zwei arbeitsfreie Tage in der Woche (wenn möglich zusammenhängend) von den mindestens einer der Sonntag sein muss.
Die Mitarbeiter, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen keine Nachtarbeit und keine Überstunden leisten.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Den Lehrlingen unter 16 Jahren steht ein bezahlter Urlaub von mindestens 30 Tagen im Jahr zu. Sie haben Anrecht auf zwei arbeitsfreie Tage in der Woche (wenn möglich zusammenhängend) von den mindestens einer der Sonntag sein muss.
Die Mitarbeiter, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen keine Nachtarbeit und keine Überstunden leisten.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.