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» 23.08.2016
Bilateraler Solidaritätsfonds des Handwerks – FSBA
Ab dem Monat Juli 2016wird eine zusätzliche variable Quote in Höhe von 0,15% der Entlohnung zur Berechnung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer eingeführt. Diese Quote wird an den Bilateralen Solidaritätsfonds des Handwerks – FSBA überwiesen, der ab diesem Zeitpunkt mit der Auszahlung sozialen Abfederungsmaßnahmen beginnt.
Für die Betriebe und die Arbeitsrechtsberater können sich auf der Webseite www.fondofsba.it eintragen und direkt über die Webseite die jeweiligen Anträge stellen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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