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» 23.08.2016

Bilateraler Solidaritätsfonds des Handwerks – FSBA

Ab dem Monat Juli 2016wird eine zusätzliche variable Quote in Höhe von 0,15% der Entlohnung zur Berechnung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer eingeführt. Diese Quote wird an den Bilateralen Solidaritätsfonds des Handwerks – FSBA überwiesen, der ab diesem Zeitpunkt mit der Auszahlung sozialen Abfederungsmaßnahmen beginnt.
Für die Betriebe und die Arbeitsrechtsberater können sich auf der Webseite www.fondofsba.it eintragen und direkt über die Webseite die jeweiligen Anträge stellen.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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