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» 25.08.2016

Landesabkommen für Lehrlingswesen der ersten Stufe im Sektor Industrie unterzeichnet

Die Sozialpartner der Provinz Bozen haben das neue territoriale Abkommen für das Lehrlingswesen der ersten Stufe im Bereich Industrie unterzeichnet. Die neue Regelung gilt für alle ab 1. August 2016 unterzeichneten Lehrlingsverträge.
Die Entlohnung des Lehrlings entspricht einem Prozentsatz der im jeweiligen staatlichen Kollektivvertrag vorgesehenen Bruttoentlohnung eines qualifizierten Arbeiters/Angestellten und ist, je nach Dienstalter, künftig wie folgt definiert:

1. Lehrjahr: 40 Prozent
2. Lehrjahr: 55 Prozent
3. Lehrjahr: 70 Prozent
4. Lehrjahr: 80 Prozent

Die Lehrlinge, welche in einem Lehrberuf die Qualifikation erworben haben und die mit dem Ausbildungsbetrieb einen weiteren einjährigen Lehrvertrag mit dem Ziel abgeschlossen haben, das Berufsbildungsdiplom zu erlangen, erhalten für dieses Lehrjahr weiterhin 80 % der Entlohnung eines qualifizierten Mitarbeiters.

Sollte der Lehrling das Klassenziel des jeweiligen Schuljahres nicht erreichen, erhält dieser für das kommende Lehrjahr nicht die Fortschreitung der prozentuellen Entlohnung, sondern erhält auch für das folgende Lehrjahr weiterhin die vorherige prozentuelle Entlohnung.

Es ist kein Bonussystem für Lehrlinge vorgesehen, die das Schuljahr mit einem guten Erfolg abgeschlossen haben.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
de|it

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