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» 30.09.2016

Reduzierung der Steuervorauszahlungen Mod. 730/4

Die Mitarbeiter, die eine Steuererklärung mittels Mod. 730 abgefasst haben, können innerhalb des laufenden Monats September dem Arbeitgeber erklären, dass
sie die zweite oder einzige Steuervorauszahlung bzw. die Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte von Wohnimmobilien (cedolare secca) nicht oder nur im reduzierten Ausmaß vornehmen möchten.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.   
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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