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» 25.11.2016
Begünstigte Begleichung der Steuerzahlkarten von Equitalia
Equitalia hat auf ihrer Webseite den Antrag für die Inanspruchnahme der begünstigten Begleichung der Steuerzahlkarten veröffentlicht.
Die begünstigte Begleichung wird auf alle Beträge angewandt, mit deren Einzug Equitalia zwischen den Jahren 2000 und 2015 beauftragt wurde. Wer innerhalb von 90 Tagen ab dem 24/10/2016 diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, kann den Restbetrag der ursprünglich geforderten Summe abzüglich Strafen und Verzugszinsen zahlen.
Der Antrag auf begünstigte Begleichung kann wie folgt eingereicht werden:
Equitalia wird die Steuerpflichtigen innerhalb 24. April 2017 über den geschuldeten Gesamtbetrag informieren und ihnen die entsprechenden Zahlscheine übermitteln.
Download: DA1 - Erklärung zur Inanspruchnahme der begünstigten Begleichung
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Der Antrag auf begünstigte Begleichung kann wie folgt eingereicht werden:
- bei den Schaltern des Einzugsbeauftragten mit Formular DA1;
- per E-Mail/zertifizierter E-Mail (PEC) an die zuständige Regionaldirektion von Equitalia Servizi di riscossione mit Formular DA1. Das Formular ist vollständig auszufüllen und muss zusammen mit einer Ausweiskopie übermittelt werden.
Equitalia wird die Steuerpflichtigen innerhalb 24. April 2017 über den geschuldeten Gesamtbetrag informieren und ihnen die entsprechenden Zahlscheine übermitteln.
Download: DA1 - Erklärung zur Inanspruchnahme der begünstigten Begleichung
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

