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» 15.12.2016

Die zweijährige Beitragsbefreiung endet mit 31/12/2016

Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 hat eine Beitragsbefreiung für die Arbeitgeber für einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten vorgesehen, wenn Mitarbeiter innerhalb 31/12/2016 mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt werden, die in den sechs vorhergehenden Monaten nicht mit unbefristetem Arbeitsvertrag angestellt waren.
Diese Beitragsbefreiung steht dem Arbeitgeber auch zu, wenn vor dem 31/12/2016 ein befristetes in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird.
    
Die Beitragsbefreiung steht für Neuanstellungen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis zu und die Höchstgrenze beträgt Euro 3.250. Voraussetzung für die Beitragsbegünstigung ist, dass der Mitarbeiter in den vorhergehenden sechs Monaten nicht unbefristet beschäftigt war.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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