News
» 10.01.2019
Inail Prämienselbstberechnung 2018/2019 fällig am 16/05/2019
Das Haushaltsgesetz 2019 revidiert die INAIL-Prämien und verschiebt daher die Selbstberechnung der Prämien auf den 16.05.2019 für 2019.
Im Fall der Ratenzahlung der INAIL-Prämie werden die Zahlungsfristen für die erste und zweite Rate zusammengefasst und beide Zahlungen müssen bis zum 16. Mai 2019 geleistet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar