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» 10.01.2019
Vaterschaftsfreistellung für das Jahr 2019
Für das Jahr 2019 haben die angestellten Väter Anrecht auf folgende Freistellungen:
- Fünf Pflichtvaterschaftstage, die auch an nicht zusammenhängenden Tagen innerhalb fünf Monaten nach der Geburt des Kindes genossen werden können;
- einen Tag freiwilliger Freistellung, wenn die Mutter auf einen Tag obligatorischer Mutterschaft verzichtet.
Die Freistellungen gelten für die Kinder, die nach dem 01/01/2019 geboren bzw. adoptiert werden.
Während der Freistellung wird dem Mitarbeiter eine Entschädigung zu Lasten des INPS in Höhe von 100% der Entlohnung ausbezahlt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar