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» 27.03.2019

Familiengeld: ab 1. April neue Bedingungen der Antragstellung

Die INPS hat im Rundschreiben Nr. 45 vom 22. März 2019 festgestellt, dass die betroffenen Arbeitnehmer ab dem 1. April 2019 den Antrag auf das Familiengeld der INPS ausschließlich in telematischer Form an das INPS richten müssen, ohne dem Arbeitgeber das Formular “ANF/DIP” (SR16) vorzulegen. Im Anschluss wird das Institut die zustehenden ANF-Beträge der Arbeitnehmer an die Arbeitgeber weiterleiten. Das INPS legt fest, dass Arbeitnehmer, die bis zum 31. März 2019 Anträge an ihren Arbeitgeber für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 oder für Vorjahre gestellt haben, nicht verpflichtet sind, ANF-Anträge für den gleichen Zeitraum erneut einzureichen.
Für landwirtschaftliche Festangestellte wird der Antrag auf Familiengeld weiterhin mit dem Modell “ANF/DIP” (SR16) in Papierform, wie derzeit vorgesehen, beim Arbeitgeber eingereicht.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüβen.
Studio Kaspar
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