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» 27.05.2019
Familienzulagen - neue Einkommensgrenzen für den Zeitraum 01/07/2019 - 30/06/2020
Das INPS hat mitgeteilt, dass ab dem 01. Juli 2019 die Einkommensgrenzen für die Berechnung der Familienzulagen dem Verbraucherpreisindex des Istat angepasst werden.
In der Anlage sind die Tabellen mit den neuen Einkommensgrenzen und den entsprechenden Monatsbeträgen angeführt, welche vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 für die verschiedenen Arten der Familienzusammenstellung ausbezahlt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen germ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Anlage 1: Tabellen ANF
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen germ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Anlage 1: Tabellen ANF