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» 28.05.2019
Freistellungen für die Tätigkeit an Wahlsitzen der EU Wahl 2019
Die Arbeitnehmer, welche Funktionen in den einzelnen Wahlsitzen (als Präsident, Stimmzähler und Sekretär, Vertreter der Parteien oder politischen Gruppierungen) innehaben, dürfen für die gesamte Dauer der Wahlen von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Für die Tätigkeit am Wahlsitz an Ruhetagen oder Feiertagen steht den Arbeitnehmern eine zusätzliche Tagesentlohnung oder als Alternative dazu ein zusätzlicher Ruhetag zu. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber normal entlohnt, wenn die Tätigkeit am Wahlsitz an Arbeitstagen ausgeübt wird.
Beispiel Kolletivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung der Wahl notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Die Arbeitnehmer haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Die Arbeitnehmer haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar