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» 31.07.2019
Beiträge für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung: Antrag innerhalb 31.08.2019
Private Arbeitgeberinnen und private Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung mit Wohnsitz in Südtirol als Arbeitnehmer mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsverhältnis aufgenommen haben oder Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, die Personen mit Behinderung als mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen, können um die Gewährung eines Beitrages ansuchen. Angesucht werden kann für Personen mit einer Zivilinvalidität, bescheinigt durch die entsprechende Ärztekommission, von mindestens 46 % oder einer vom INAIL bescheinigten Arbeitsinvalidität von mindestens 34 %, welche ausschließlich im Betrieb beschäftigt sind und für die Sozialabgaben bei der Gesamtstaatlichen Anstalt für soziale Vorsorge (NISF) eingezahlt werden.
Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin stellt dazu innerhalb 31. Augusteinen Antrag an den Arbeitsservice. Der Beitrag wird nur für Neuanstellungenim Jahr des Antrages oder im vorhergehenden Jahr gewährt oder im Falle einer Erhöhung des Prozentsatzes der Invaliditätfür den genannten Zeitraum, die eine Verlängerung der Beitragsdauer bewirkt.
Für Anstellungen, für die bereits im Vorjahr ein Beitrag ausgezahlt wurde, kann laut den neuen Richtlinien die Beitragsgewährung fortgeführt werden, falls die bisher geltende Höchstdauer noch nicht erreicht wurde.
Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt. http://www.provincia.bz.it/it/servizi-a-z.asp?bnsv_svid=1004880
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Für Anstellungen, für die bereits im Vorjahr ein Beitrag ausgezahlt wurde, kann laut den neuen Richtlinien die Beitragsgewährung fortgeführt werden, falls die bisher geltende Höchstdauer noch nicht erreicht wurde.
Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt. http://www.provincia.bz.it/it/servizi-a-z.asp?bnsv_svid=1004880
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar