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» 17.10.2019
Leitende Angestellte Industrie: Neuigkeiten ab dem 01.01.2020
Am 30.07.2019 wurde von den Vertragsparteien Confindustria und Federmanager ein Abkommen zur Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages für die Leitenden Angestellten im Sektor Industrie unterzeichnet.
Ab dem 01/01/2020 wird die Versicherungssumme der Polizze, welche der Arbeitgeber zu Gunsten des leitenden Angestellten für Unfall aus jedwedem Titel sowie Berufskrankheit für Todesfall und bleibende Invalidität abschließen muss wie folgt erhöht:
• 200.000,00 Euro, wenn der leitende Angestellte keine Kinder zu Lasten oder keinen Ehepartner hat
• 300.000,00 Euro wenn die Familie des leitenden Angestellten aus ein oder mehreren zu Lasten lebenden Kinder und/oder einem Ehepartner besteht.
Für den Zusatzrentenfonds Previndai sind mit 01/01/2020 folgende Änderungen vorgesehen:
• Die Erhöhung der maximalen Beitragsobergrenze von 150.000,00 € auf 180.000,00 € Unbeschadet des Gesamtbeitragssatzes von 8% (festgelegt auf 4% zu Lasten des Unternehmens und 4% zu Lasten des Arbeitnehmers) wurde ein sogenanntes „Flexibilitätsprinzip“ eingeführt: Der Arbeitgeber kann nach Vereinbarung mit dem leitenden Abgestellten einen höheren Teil der Abgabenlast für den Angestellten übernehmen. Der Arbeitgeber, kann seinen auf bisher 4% festgelegten Anteil auf bis zu 7% erhöhen, wobei der leitende Angestellte mindestens einen Anteil von 1% beitragen muss.
Der Mindestbeitrag zu Lasten des Arbeitgebers für leitende Angestellte mit einem Dienstalter von mindestens 6 Jahren im Unternehmen beträgt pro Jahr 4.800,00-€.
Weitere Informationen können Sie aus der Homepage des Zusatzrentenfonds www.previndai.it entnehmen.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen.
Studio Kaspar
• 200.000,00 Euro, wenn der leitende Angestellte keine Kinder zu Lasten oder keinen Ehepartner hat
• 300.000,00 Euro wenn die Familie des leitenden Angestellten aus ein oder mehreren zu Lasten lebenden Kinder und/oder einem Ehepartner besteht.
Für den Zusatzrentenfonds Previndai sind mit 01/01/2020 folgende Änderungen vorgesehen:
• Die Erhöhung der maximalen Beitragsobergrenze von 150.000,00 € auf 180.000,00 € Unbeschadet des Gesamtbeitragssatzes von 8% (festgelegt auf 4% zu Lasten des Unternehmens und 4% zu Lasten des Arbeitnehmers) wurde ein sogenanntes „Flexibilitätsprinzip“ eingeführt: Der Arbeitgeber kann nach Vereinbarung mit dem leitenden Abgestellten einen höheren Teil der Abgabenlast für den Angestellten übernehmen. Der Arbeitgeber, kann seinen auf bisher 4% festgelegten Anteil auf bis zu 7% erhöhen, wobei der leitende Angestellte mindestens einen Anteil von 1% beitragen muss.
Der Mindestbeitrag zu Lasten des Arbeitgebers für leitende Angestellte mit einem Dienstalter von mindestens 6 Jahren im Unternehmen beträgt pro Jahr 4.800,00-€.
Weitere Informationen können Sie aus der Homepage des Zusatzrentenfonds www.previndai.it entnehmen.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen.
Studio Kaspar