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» 17.10.2019

Nichtigkeit von befristeten Arbeitsverträgen aufgrund der fehlenden Risikobewertung

Um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu erhöhen, sind alle befristeten Arbeitsverträge nichtig, sofern vor Abschluss des Vertrages keine Risikobewertung durchgeführt wurde. Das Kassationsgericht hat diesen Sachverhalt mit der Verfügung Nr. 21683 vom 23.08.2019 untermauert. Die Richter haben bestätigkt, dass jeder befristete Vertag, welcher ohne vorherige Risikobewertung abgeschlossen wird, automatisch als ein unbefristete Vertag angesehen wird (ex Artt.1339 e 1419 ZGB).
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen.
Studio Kaspar
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