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» 15.11.2019
Die Baufirmenermäßigung für das Jahr 2019
Mit Dekret vom 24. September 2019 hat das Arbeits- und Sozialministerium, für das Jahr 2019, die Beitragssenkung in Höhe von 11,5% im Sinne von Art. 29 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 244/95 für die Bauarbeiter mit einem Vollzeitvertrag bestätigt. Derzeit warten wir auf die praktischen Anweisungen von Seiten des NISF/INPS.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar