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» 19.12.2019
Gesetzlicher Zinssatz steigt ab 01/01/2020 auf 0,05%
Ab dem 1. Jänner 2020 wird der gesetzliche Zinssatz von 0,8 % auf 0,05 % abgeändert.
Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Berechnung der Zinsen im Falle einer freiwilligen Berichtigung (ravvedimento operoso), mit welcher das Steuersubstitut eine unterlassene oder nicht korrekt durchgeführte Steuerzahlung nachträglich in Ordnung bringen kann. Der letzte Termin für freiwillige Berichtigungen für nicht erfolgten Zahlungen im Jahre 2019 ist der 31. Oktober 2020.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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