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» 14.04.2020

Ausweitung der sozialen Unterstützungsmaßnahmen auf Arbeitnehmer, die zwischen dem 24.02. und dem 17.03.2020 eingestellt wurden.

Sehr geehrte Kunden, hiermit informieren wir Sie darüber, dass das Notstandsdekret der Regierung Nr. 23 vom 8. April 2020 (sog. „Liquiditätsdekret“) die Möglichkeit, die sozialen Unterstützungsmaßnahmen aufgrund des epidemiologischen Notstandes wegen Covid – 19 (ordentliche sowie außerordentliche Lohnausgleichskasse, Zuwendungen aus dem Solidaritätsfonds) auch auf solche Arbeitnehmer ausgeweitet hat, die erst zwischen dem 24. Februar 2020 und 17. März 2020 eingestellt wurden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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