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» 14.04.2020

Epidemiologischer Notstand wegen COVID-19: Verlängerung der restriktiven Maßnahmen bis zum 3. Mai 2020

Sehr geehrte Kunden, Hiermit informieren wir Sie darüber, dass im Amtsblatt der Republik (Gazetta Ufficiale) Nr. 97 vom 11. April 2020 das Dekret des Ministerratspräsidenten vom 10. April 2020 veröffentlicht wurde, mit dem die Regierung die Verlängerung der restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im gesamten Staatsgebiet bis zum 3. Mai 2020 verlängert sowie die weitere Aussetzung der industriellen und kommerziellen Produktionstätigkeit bis zu diesem Datum angeordnet hat; mit Ausnahme einiger weniger, in Anlage 3 zu dem Dekret angegebener Geschäfts-und Produktionstätigkeiten.
Bei den ab dem heutigen 14. April 2020 gestatteten Geschäftstätigkeiten handelt es sich um einige des Einzelhandels (Buchhandlungen, Schreibwaren- und Bekleidungsgeschäfte für Kinder und Babys) sowie um einzelne Produktionsaktivitäten (z.B. Forstwirtschaft und Holzindustrie sowie die Herstellung von Holz- und Korkprodukten (ausgenommen Möbel). Die Bestimmungen des Dekrets treten am 14. April 2020 in Kraft und gelten bis zum 3. Mai 2020.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar - STP KG
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